Balkonkraftwerk: Sind 900 Watt erlaubt?

29.09.2022

Datum

7 min

LeseDauer

Einfach

Schwierigkeit

Ferdinand

Autor

Beitrag Teilen:

Inhaltsverzeichnis

Erlaubt ja, aber kein Balkonkraftwerk mehr

600W – Bis zu einer Leistung von 600 Watt dürfen Verbraucher das Balkonkraftwerk selber anschließen und anmelden. Allerdings muss eine spezielle Energiesteckdose und ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. Energiesteckdose und Zähler müssen aufjedenfall von einer Elektrofachkraft installiert und abgenommen werden. Die maximal anschließbare Leistung der steckfertigen PV-Anlage hängt ab von:

  • Leiterquerschnitt der bestehenden Zuleitung,
  • Strombelastbarkeit der Steckvorrichtung (Energiesteckdose= 16 A = 3,68 kVA).

Doch warum nicht gleich 900 Watt oder mehr?

900W – Warum nicht einfach noch ein weiteres Modul anschließen? Mit einer Leistung von 900 Watt und damit über der gesetzlichen Obergrenze von 600 Watt, fallen Vorteile wie selbständige Anmeldung, einfache Installation und Befestigung weg. Ob bei einem Balkonkraftwerk 900 Watt erlaubt sind ist damit einfach zu beantworten: NEIN!

Pro Haushalt nur ein Balkonkraftwerk!

Warum nicht einfach noch eine ganze Anlage an einer anderen Stelle auf dem Grundstück mit 600 Watt anschließen. Dieser Trick funktioniert leider nicht, da die gesamte Leistung pro Haushalt zusammenaddiert werden muss. So könnte man mit zwei identischen Anlagen mehr Strom erzeugen und würde die jeweilige Maximalleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Pro Haushalt darf jedoch nur ein Balkonkraftwerk angemeldet werden. Da jedes Kraftwerk im „Marktstammdatenregister“ angemeldet werden muss, würde dies sofort auffallen.

Also die Grenze von 600 Watt nicht überschreiten?

Doch, sofern ausreichend finanzielle Mittel und Platz zur Verfügung stehen, kann die Grenze von 600 Watt überschritten werden. Zwar gilt es dabei zu beachten, dass die Anlage nicht mehr einfach von einem „Laien“ Angemeldet und in Betrieb genommen werden darf, jedoch sind größere Anlagen im Sinne der Geldanlage lukrativer.

Ich bin Mieter, nicht Eigentümer – darf ich die 600 Watt Grenze überschreiten?

Sie brauchen immer die Zustimmung des Eigentümers bzw. des Vermieters, um eine PV-Anlage, egal welcher Größe, in Ihrer Miet- Wohnung/Haus betreiben zu dürfen.

Energiegesetzt 2023

Welche gesetzlichen Grenzen / Größen gibt es bei der Installation einer PV-Anlage?

Doch der Skalierungsfaktor kann auch äußerst hilfreich sein. Generell gibt es nach dem kommenden Energiegesetzt von 2023 die rechts aufgezeigten Grenzen für PV-Anlagen. Diese kommen zustande aufgrund von:
  • Unterschieden in bürokratischem Aufwand
  • Unterschieden in der Einspeisevergütung 
  • Unterschiede zwischen Voll- und Überschusseinspeisung
  • Unterschieden in der Begrenzung der Einspeiseleistung
  • Unterschieden in den steuerlichen Abgaben
Im alten Energiegesetz spielte die Größe von 10 kW eine wichtige Rolle – mit der EEG Novelle 2023 verliert diese an Bedeutung. Größere Anlagen auf Wohn- und Gewerbeeinheiten lohnen sich !

PV-Anlagen, welche in der Regel aus 2 Modulen bestehen
(abhängig von Leistung pro Modul, hier 2*300 Watt)  mit einer maximalen Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt. Sollte die Obergrenze von 600 Watt überschritten werden (z.B 800 – oder 900 Watt), gelten andere Auflagen bezüglich Anmeldung und Installation.

PV-Anlagen, welche die Einspeiseleistung von 600 Watt überschreiten aber die maximale Obergrenze von 10 KW (10.000 Watt) nicht. Vorteile sind höhere Einspeisevergütung und geringer bürokratischer Aufwand. Meist installiert auf Dächflächen von Häusern, Garagen und Carports. Wie viel Module verbaut werden hängt ab von:

  • Größe je Modul
  • Leistung je Modul
  • Dachfläche

Bei einem Modul mit 400 Watt Einspeiseleistung und einer Größe von 1,7 m² können bis zu 25 Module verbaut werden (25 * 400 = 10.000).
Dazu benötige es einer Fläche von bis zu. 42,5 m² (25 * 1,7 = 42,5).

Neu installierte PV-Anlagen bis 25 Kilowatt (kW) unterliegen zum 1. Januar 2023 nicht mehr der sogenannte 70-Prozent-Regelung. Aktuell (2022) unterliegen alle Anlagen bis zu dieser Grenze noch dieser Regel.

PV-Anlagen, welche die Einspeiseleistung von 30 kW (30.000 Watt) nicht überschreiten sind dank dem Energiegesetz von 2023 nun nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig. Aktuell sind Besitzer dieser Photovoltaik Anlagen dazu verpflichtet, Einnahmen aus der Stromeinspeisung auszuweisen und gegebenfalls zu versteuern.

PV-Anlagen, welche die Einspeiseleistung von 40 kW (40.000 Watt) nicht überschreiten, erhalten noch eine höhere Einspeisevergütung von:

 

Volleinspeisung
pro kW

Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) pro kW

0 – 10 kW

13,4 Cent

8,6 Cent

10 – 40 kW

11,3 Cent

7,5 Cent

Mehr Lernen

Auch sehr interessant unsere Lerneinheiten

Lerneinheit 2

Balkonkraftwerk: Wie viel Watt sind Erlaubt?

Kennst du die Antwort, dann schau auf die Rückseite dieser Karte. Mit unseren Lerneinheiten werden wir "Laien" zukünftig noch näher an das Thema Balkonkraftwerk heranführen.

600 Watt

3. Lerneinheit - Lesezeitz 7 min
BlogBeitrag

Lerneinheit 3

Ich will mehr: Aber Welche Größe passt zu mir?

Finde heraus, welche Anlagengröße für dich relevant ist welche Grenze am rentabelsten für deine Fläche ist.

600 Watt, 10 kw, 25 kW, 30 kW, 40 kW oder doch mehr?

3. Lerneinheut - Lesezeit 8 min.
Zum Rechner

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert