Energiegesetzt 2023
Welche gesetzlichen Grenzen / Größen gibt es bei der Installation einer PV-Anlage?
- Unterschieden in bürokratischem Aufwand
- Unterschieden in der Einspeisevergütung
- Unterschiede zwischen Voll- und Überschusseinspeisung
- Unterschieden in der Begrenzung der Einspeiseleistung
- Unterschieden in den steuerlichen Abgaben
PV-Anlagen, welche in der Regel aus 2 Modulen bestehen
(abhängig von Leistung pro Modul, hier 2*300 Watt) mit einer maximalen Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt. Sollte die Obergrenze von 600 Watt überschritten werden (z.B 800 – oder 900 Watt), gelten andere Auflagen bezüglich Anmeldung und Installation.
PV-Anlagen, welche die Einspeiseleistung von 600 Watt überschreiten aber die maximale Obergrenze von 10 KW (10.000 Watt) nicht. Vorteile sind höhere Einspeisevergütung und geringer bürokratischer Aufwand. Meist installiert auf Dächflächen von Häusern, Garagen und Carports. Wie viel Module verbaut werden hängt ab von:
- Größe je Modul
- Leistung je Modul
- Dachfläche
Bei einem Modul mit 400 Watt Einspeiseleistung und einer Größe von 1,7 m² können bis zu 25 Module verbaut werden (25 * 400 = 10.000).
Dazu benötige es einer Fläche von bis zu. 42,5 m² (25 * 1,7 = 42,5).
Neu installierte PV-Anlagen bis 25 Kilowatt (kW) unterliegen zum 1. Januar 2023 nicht mehr der sogenannte 70-Prozent-Regelung. Aktuell (2022) unterliegen alle Anlagen bis zu dieser Grenze noch dieser Regel.
PV-Anlagen, welche die Einspeiseleistung von 30 kW (30.000 Watt) nicht überschreiten sind dank dem Energiegesetz von 2023 nun nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig. Aktuell sind Besitzer dieser Photovoltaik Anlagen dazu verpflichtet, Einnahmen aus der Stromeinspeisung auszuweisen und gegebenfalls zu versteuern.
PV-Anlagen, welche die Einspeiseleistung von 40 kW (40.000 Watt) nicht überschreiten, erhalten noch eine höhere Einspeisevergütung von:
| Volleinspeisung | Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) pro kW |
0 – 10 kW | 13,4 Cent | 8,6 Cent |
10 – 40 kW | 11,3 Cent | 7,5 Cent |